Rechtsgebiete / Schwerpunkte
Handels- und Gesellschaftsrecht
Von der Start-Up-Beratung über die komplette Unternehmensgründung bis
zur laufenden Betreuung und Beratung (sog. externe Rechtsabteilung) in allen Rechtsfragen kleinerer und mittlerer Unternehmen. Krisenberatung, Krisenmanagement, Entwicklung und Durchführung von Restrukturierungen. Vertragsgestaltungen.
Erbrecht und Nachlassmanagement
Abwicklung und Ordnung von schwierigen und/oder komplexen
Nachlassangelegenheiten. Es erfolgt dann eine Sichtung und Klärung der Rechtsbeziehungen des Nachlasses nach außen gegenüber Dritten. Suche
nach einem Konsens nach innen bei Erbengemeinschaften. Gestaltung
von Erbauseinandersetzungsverträgen. Führen rechtlicher Streitigkeiten für
den Fall des Scheiterns einer Einigung.
Beispiele:
Umfangreichere Vermögen oder ein Unternehmen (selbst wenn es klein ist) gehören zum Nachlass. Dann ist eine Abwicklung ohne versierten Beistand kaum mehr möglich. Zu groß sind die Risiken, etwas zu übersehen oder rechtlich falsch einzuordnen. Gleiches gilt für die Fälle, in denen der Erblasser in seinen letzten Jahren seine rechtlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten stark vernachlässigt hat.
Immobilienrecht und Grundstücksentwicklungen
Umfassende Beratung und Vertragsgestaltung beim Ankauf von Immobilien. Entwicklung von Grundstücken zum Zweck einer Bebauung und/oder zur Wertsteigerung sowie der Erhöhung der Chancen einer ertragreichen Vermarktung.
Beispiele:
Wiesen- und Weideland oder Bauland? Ein Unterschied von erheblicher Bedeutung. Gerade im Übergangsbereich zwischen einer bestehenden Bebauung zur freien Natur (oder im Bereich von sog. Splittersiedlungen) verwehren die Bauämter gerne eine Baugenehmigung. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft zu Unrecht geschieht. Klarheit kann z.B. durch einen verbindlichen Vorbescheid geschaffen werden. Für eine erfolgreiche Arbeit bedarf es dabei oft einer Kombination von rechtlichen Argumenten mit städtebaulichen– und raumplanerischen Aspekten. In derartigen Fällen hat sich die langjährige Zusammenarbeit von Rechtsanwalt Andreas Kabelitz mit dem Architekten Klaus-Peter Unsel (Neuss) bewährt.
Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus auf großem Grundstück? Der denkbare Erlös eines bebauten Grundstücks bemisst sich nicht an den Daten eines schematisch erstellten Verkehrswertgutachtens. Lassen Sie sich nicht täuschen. Gerade die in den fünfziger oder sechziger Jahren errichteten Einfamilienhäuser auf großzügigen Grundstücken von 1.000 m² oder mehr, die jetzt vielfach als Erbimmobilien auf den Markt kommen, besitzen in der Regel ein enormes rechtliches und wirtschaftliches Entwicklungspotenzial. In einer Vielzahl der Fälle wird dieses Potenzial erst von einem Bauträger als Erwerber genutzt. Derartige Grundstücke befinden sich oft in sehr attraktiven Wohnlagen. Das Alter der Gebäude macht die Entscheidung für einen Abriss leicht. Durch eine geschickte Kombination von rechtlichen und planerischen Argumenten sind neue Baukörper möglich, die zum Teil das vier- bis fünffache der früheren Wohnfläche ermöglichen. Oftmals nicht vorhandene Bebauungspläne erhöhen den Spielraum für Wohnflächen und architektonische Gestaltungsrechte enorm.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die fortlaufende Betreuung von Unternehmen und Selbstständigen durch Rechtsanwalt Andreas Kabelitz erfolgt mit der Wahrnehmung von arbeitsrechtlichen Mandaten stets auch unter gedanklicher Einbeziehung der Gegenposition.
Verkehrsrecht
Bearbeitung von Mandaten nach Verkehrsunfällen wie auch Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen. Schwerpunkt: Schwere Körperschäden.